Aktueller Arbeitsstand · Thema 08

Norm-Innentemperaturen

Die Temperaturvorgaben werden immer wieder diskutiert.

Konzeption/Bearbeitung seit:
Herbst 2017
Informationsstand:
September 2026
Information online seit:
September 2026
Zuletzt aktualisiert:
27.09.2026
ThemenmenüGeplante Änderungen

Vergleich heute und künftig

Bisher und noch aktuell

  • Es steht eine Liste von Norm-Innentemperaturen für beheizte Räume zur Verfügung
  • Diese Temperaturen sind einzuhalten, wenn vom Auftraggeber nicht andere Werte gefordert werden.
  • Beispiele:
    Aufenthaltsräume 20°C
    WC 15°C

Künftig

Aktueller Arbeitsstand

  • Es wird weiterhin eine Liste von Norm-Innentemperaturen geben
  • Weiterhin Abweichungen auf Wunsch des Auftraggebers möglich.
  • Beispiele:
    Aufenthaltsräume weiterhin 20°C
    WC 20°C

Was bleibt gleich? Was ändert sich?

Weiterhin soll eine Liste von Norm-Innentemperaturen vorgegeben werden und weiterhin sind diese einzuhalten, wenn der Auftraggeber nicht andere Werte fordert. Es soll stärker darauf hingewiesen werden, dass diese Forderung des Auftraggebers schriftlich festgehalten werden sollte. Außerdem kann es nicht schaden festzuhalten, dass der Auftraggeber ggf. über die Auswirkungen von Abweichungen bei den Norm-Innentemperaturen informiert wurde.

Es soll sich hier nicht viel ändern. Fest steht, dass die Innenraumtemperatur weiterhin eine Temperatur darstellt, die in einem von der Norm festgelegten Worst Case-Szenario erreicht bzw. gehalten werden sollte. Dh für den Auslegungsfall mit länger anhaltenden sehr niedrigen Außentemperaturen sollen damit zB für Aufenthaltsräume mindestens 20°C eingehalten werden können. Bei den günstigeren, sehr viel häufiger auftretenden höheren Außentemperaturen können somit auch höhere Innentemperaturen erreicht werden.

Auf vielfachen Wunsch soll die Norm-Innentemperatur von WCs auf 20°C angehoben werden. Aktuell ist das die einzige geplante stärkere Änderung.

Festgehalten werden soll zusätzlich, dass die Norm-Innentemperaturen der Heizlastnormen nicht als Zielwert oder Vorgabe für eine Begrenzung der Raumbeheizung für die alltägliche Nutzung anzusehen sind! Eine solche Klarstellung scheint aufgrund von zu hinterfragenden Interpretationen der Normen durch Hauseigentümer bzw. Genossenschaften notwendig zu sein.