Ausgangslage
Bisher sind die Temperaturen von angrenzenden Räumen einer anderen Gebäudeeinheit oder eines angrenzenden Gebäudes mehr oder weniger so angenommen worden, als wären diese unbeheizt (Mittel aus der Temperatur des betrachteten Raums und der Außentemperatur). Das kann zu überhöhten Heizlast-Ergebnissen führen.
Hinweis Wärmebrückenzuschläge: Diese werden wie bisher für Bauteile zu Nachbar-Gebäudeeinheiten und Nachbar-Gebäuden nicht eingerechnet.
Vergleich heute und künftig
Bisher und noch aktuell
- Für angrenzende Gebäudeeinheiten und Gebäude wird das Mittel aus aktueller Innentemperatur und Außentemperatur angenommen.
- Das kann zu überhöhten Ergebnissen führen.
Künftig
Aktueller Arbeitsstand
- Es wird eine Differenz von 4 K diskutiert.
- Ggf. nur für neue und sanierte Gebäude.
- Ggf. ist zu unterscheiden zwischen angrenzender Gebäudeeinheit und angrenzendem Gebäude.
IM DETAIL
Angrenzende Gebäudeeinheit
Laut Norm sind die Heizlasten von Räumen und Gebäudeeinheiten (zB Wohnungen) so zu ermitteln, als wären alle Nachbarn auf Urlaub (oder im Falle von Nicht-Wohngebäuden zB in Betriebsurlaub). Daher werden die angrenzenden Gebäudeeinheiten mit tieferen Temperaturen (im Vergleich zu beheizt laut Auslegungsbedingungen) angenommen. Dies wirkt sich lediglich auf die Raum- und Gebäudeeinheits-Heizlasten aus und somit auf die Wärmeabgabesysteme. Nur im Falle von eigenen Wärmebereitstellungssystemen für Einzelräume oder Gebäudeeinheiten wirkt sich das ebenfalls auf deren Auslegung aus. Es wirkt sich nicht auf die Gebäudeheizlast aus.
Zur Diskussion steht der Vorschlag, die Temperatur der angrenzenden Gebäudeeinheiten auf eine fixe Differenz zur Temperatur der betrachteten Gebäudeeinheit zu setzen. Ebenfalls wäre möglich, bei der Differenz von der Durchschnittstemperatur der betrachteten Gebäudeeinheit auszugehen. Als Wert für die Differenz stehen 4 K im Raum (zB bei 20°C Raumtemperatur würde das 16°C für die angrenzende Gebäudeeinheit bedeuten).
Angrenzendes Gebäude
Laut Norm ist auch anzunehmen, dass das Nachbargebäude unbeheizt oder sehr eingeschränkt beheizt ist. Dies kann sich mehr oder weniger auf die Auslegung aller Teile des Heizsystems auswirken.
In diesem Fall ist eine Festlegung der Temperatur des angrenzenden Gebäudes auf eine fixe Differenz zur Temperatur der betrachteten Gebäude(einheit) stärker zu prüfen. Gegebenenfalls kommt es auch zu einer Fallunterscheidung, je nachdem um was für eine Art von Nachbargebäude es sich handelt bzw. wie es genutzt wird.