Ausgangslage
Im Zuge der Überarbeitung der EN 12831-1 nach 2018 wurde diskutiert, die von der EN vorgegebenen aufwändigen Lüftungsberechnungen wieder zu vereinfachen – gegebenenfalls optional. Die von der EN angesetzten Verfahren zur Lüftungsberechnung umfassen 37 Formeln, 5 Tabellen und benötigen mehrere nationale Festlegungen.
Einen Eindruck von den Zusammenhängen eines Teils der Berechnungen soll die folgende Grafik vermitteln:

Zielsetzung
Ziel ist eine Lösung, idealerweise auf EN-Ebene, die eine übersichtlichere Berechnung bei gleichzeitig angemessener Genauigkeit der Ergebnisse ermöglicht. Alternativ soll zumindest der Aufwand in der Projektbearbeitung für die Berechnenden nicht größer sein als bei der derzeitigen ÖNORM H 7500-1:2015.
Was steht schon fest?
Nach der derzeitigen ÖNORM H 7500-1:2015 ist geregelt, dass immer mit natürlicher Lüftung zu rechnen ist. Bei mechanischen Lüftungssystemen ist für die Auslegung des Wärmebereitstellers danach die natürliche Lüftung wieder abzuziehen (Infiltration ist im Allgemeinen aber auch dann zu berücksichtigen) und die mechanische Lüftung hinzuzurechnen (siehe ÖNORM H 12828).
Durch die EN wird festgelegt, dass das Lüftungssystem eingerechnet wird, das tatsächlich eingebaut und genutzt werden soll. Dies setzt natürlich voraus, dass dies zum Zeitpunkt der Heizlastberechnung bereits bekannt ist. Aber fest steht jedenfalls (anhand der bisherigen EN-Ausgaben, des Entwurfs EN 12831-1:2025 und Gesprächen im zuständigen CEN/TC 228), dass es für die EN keinerlei Interesse gibt, den Umweg über die natürliche Lüftung zu gehen. Somit wird zB eine Wärmerückgewinnung direkt in die Heizlastrechnung eingerechnet werden können.
Aktueller Stand
Auf EN-Ebene werden seit Erscheinen des Entwurfs der EN 12831-1:2025 weiterhin mögliche Lösungen und Änderungen diskutiert. Daher sind auf nationaler Ebene noch keine konkreten Lösungen ausgearbeitet worden, jedoch stehen mehrere Ansätze zur Auswahl.
Sollte auf EN-Ebene keine entsprechende Umsetzung erfolgen, wäre das Thema auf nationaler Ebene weiterzuverfolgen.