Ausgangslage
Wärmebrückenzuschläge werden zu den U-Werten von u.a. Außenwänden hinzugerechnet, um erhöhte Wärmeverluste durch lineare Wärmebrücken zu berücksichtigen.
Die Heizlast-ÖNORM H 7500-1:2015 legt derzeit Wärmebrückenzuschläge fest, durch die die Transmissionswärmeverluste bei neu errichteten Gebäuden gegenüber den tatsächlichen Wärmeverlusten zu hoch angesetzt werden können.
Zielsetzung
Angepasste Wärmebrückenzuschläge, die sowohl bei heutiger Bauweise als auch bei älteren Gebäuden zu realistischeren Wärmeverlusten führen.
Vergleich heute und künftig
Bisher und noch aktuell
- Wärmebrückenzuschläge in Höhe von ΔUWB=0,10 W/m²K bzw. ΔUWB=0,05 W/m²K
- Diese Ansätze können bei heutigen Gebäuden und sorgfältig ausgebildeten Anschlüssen deutlich auf der sicheren Seite liegen.
- Die Transmissionswärmeverluste können dadurch höher erscheinen, als es der Bauweise entspricht.
Künftig
Aktueller Arbeitsstand
- Wärmebrückenzuschläge in Höhe von 10 % des U-Werts.
- Wärmebrückenzuschläge in Höhe von 5 % des U-Werts, ausschließlich bei außenliegender, vollständig durchgehender Dämmung im Neubau.
- Unnötig hohe Transmissionswärmeverluste sollen vermieden werden, ohne Wärmebrücken unberücksichtigt zu lassen.
IM DETAIL
Auswahlliste vereinfacht
Im Gegensatz zur Lösung im ENTWURF ÖNORM H 12831-1:2018 ist keine umfassende Auswahlliste mehr vorgesehen. Damit wird die Berechnung einfacher, klarer und eindeutiger.
Detaillierter Nachweis
Zusätzlich wird (wie auch schon im ENTWURF ÖNORM H 12831-1:2018) der in der ÖNORM H 7500-1:2015 noch angeführte detaillierte Nachweis voraussichtlich entfallen. Für die hier erforderliche Genauigkeit ist dieser nicht zielführend und wurde in der Praxis allem Anschein nach selten angewendet. Eine Streichung des detaillierten Nachweises trägt zu einer klareren und rechtssichereren Regelung bei.